Teilnahmebedingungen

Die Anmel­dung erfol­gt per E‑Mail, Brief oder Fax. Mit Ein­gang Ihrer Anmel­dung sind Sie für das Sem­i­nar gebucht. Hierüber erhal­ten Sie per E‑Mail eine Anmeldebestä­ti­gung. Die Sem­i­narge­bühren sind vor der Absendung der Anmel­dung voll­ständig zu über­weisen, sofern nichts anderes
vere­in­bart. Bitte über­weisen Sie die Sem­i­narge­bühr rechtzeit­ig, da eine Teil­nahme am Sem­i­nar nur dann möglich ist, wenn die
Sem­i­narge­bühr bezahlt wurde. Die Teil­nah­mege­bühren sind reine Sem­i­narkosten. Kosten für Über­nach­tung und Verpfle­gung sind von den
Teilnehmer/Innen selb­st zu tra­gen. Bei Abmel­dung bis zwei Wochen vor Sem­i­nar­be­ginn wird eine Bear­beitungs­ge­bühr von 20€ berech­net.
Danach wird bis 3 Tage vor Sem­i­nar­be­gin die halbe Sem­i­narge­bühr berech­net. Bei später­er Absage wird die Sem­i­narge­bühr berech­net. Sie haben jedoch die Möglichkeit, vor Beginn des Sem­i­nars eine
Ersatzper­son zu stellen. Ver­säumte Aus­bil­dungssem­inare kön­nen in einem fol­gen­den Aus­bil­dungszyk­lus wieder­holt wer­den.
Teil­nah­mebestä­ti­gun­gen und Zer­ti­fikate erhal­ten Sie nur, wenn Sie das Sem­i­nar besucht und die Gebühr in voller Höhe entrichtet haben.
Find­et ein Sem­i­nar aus Grün­den, die die Prax­is für ganzheitliche Psy­chother­a­pie zu vertreten hat, nicht statt, wird die gezahlte
Sem­i­narge­bühr in voller Höhe zurück­er­stat­tet oder Ersatzter­min gestellt. Weit­ere Ansprüche kön­nen nicht gel­tend gemacht werden.

Nach Beginn des gebucht­en Aus­bil­dungstrain­ings ist kein Wider­ruf oder reg­uläre Kündi­gung mehr möglich. Das Ver­tragsver­hält­nis kann jed­erzeit außeror­dentlich gekündigt wer­den. Es ist dann die gesamte Sem­i­narge­bühr als Entschädi­gungszahlung an Blick­öff­nung zu entricht­en. In per­sön­lich­er Absprache kann eine Kulanz gewährt werden.

Der Ver­anstal­ter kann in beson­deren Fällen das Ver­tragsver­hält­nis außeror­dentlich ein­seit­ig kündi­gen:
- bei Mis­sach­tung der Grup­pen­regeln und Anweisun­gen der Sem­i­narleitung,
- bei Schädi­gung der Gruppe oder einzel­ner Teil­nehmer,
- falls die Sem­i­narleitung zu der Überzeu­gung gelangt, dass der Teil­nehmer nicht die nöti­gen emo­tionalen und/oder sozialen Kom­pe­ten­zen für die Aus­bil­dung / Selb­ster­fahrungssem­i­nar hat,
- falls es sich im Laufe der Sem­i­narlaufzeit her­ausstellt, dass der Teil­nehmer psy­chisch krank ist (im klin­is­chen Sinn),
- falls der Teil­nehmer im Laufe der Sem­i­narlaufzeit kör­per­lich so beein­trächtigt sein solle (zum Beispiel durch Krankheit oder Unfall), dass die Teil­nahme ihn und/oder die Gruppe erhe­blich stört. Die Entschei­dung liegt dann im Ermessen der Sem­i­narleitung. Über eine Rück­er­stat­tung der Sem­i­narge­bühren wird der Ver­anstal­ter im Einzelfall entschei­den. Es kann max­i­mal Anteilig der Teil erstat­tet wer­den, der bis zur außeror­dentlichen Kündi­gung noch nicht stattge­fun­den hat. Semi­arge­bühren von Train­ingsta­gen, an denen der Teil­nehmer schon teilgenom­men hat, kön­nen nicht rück­er­stat­tet wer­den. Bei grob fahrläs­sigem oder vorsät­zlichem Fehlver­hal­ten (siehe oben) gibt es im Falle ein­er außeror­dentlichen Kündi­gung seit­ens des Ver­anstal­ters KEINE Rück­er­stat­tung der Sem­i­narge­bühr. Noch nicht gezahlte Beiträge (zum Beispiel bei Raten­zahlung) wer­den in Rech­nung gestellt. Das gilt auch für Train­ingstage, an denen auf­grund der Kündi­gung nicht mehr teilgenom­men wer­den kann.

Jede/r der Teilnehmer/Innen trägt die volle Ver­ant­wor­tung für sich und die eige­nen Hand­lun­gen inner­halb und außer­halb der
Ver­anstal­tun­gen und kommt für von ihm verur­sachte Schä­den selb­st auf. Der Ver­anstal­ter weist aus­drück­lich darauf hin, dass alle
ange­bote­nen Kurse Selb­ster­fahrung und ther­a­peutis­che Ele­mente enthal­ten. Diese erset­zen keine voll­ständi­ge Ther­a­pie. Die
Kursteil­nahme set­zt eine nor­male psy­chis­che und physis­che Belast­barkeit voraus, die Sie mit Ihrer Unter­schrift / dem Abschick­en des Online­for­mu­la­rs bestäti­gen. Jede/r
Teilnehmer/In verpflichtet sich, über die in den Sem­i­naren mit anderen oder über andere erlebte Inhalte, Schweigepflicht zu bewahren.
Ins­beson­dere dür­fen Inhalte nicht mit Namen in Verbindung gebracht wer­den. Der Ver­anstal­ter unter­liegt der Schweigepflicht als
Heil­prak­tik­er (Psy­chother­a­pie).