Blicköffnung hat das Siegel des “Forums Werteorientierung in der Weiterbildung e.V.”

Präam­bel

Der Markt der beru­flichen Weit­er­bil­dung ist gekennze­ich­net durch eine Vielzahl method­is­ch­er, fach­lich­er, päd­a­gogis­ch­er und erwach­se­nen­bild­ner­isch­er Ansätze, die je nach Train­ings­be­darf einge­set­zt wer­den. Zu diesem Markt gibt es keine staatlich geregel­ten Zugangsvo­raus­set­zun­gen und keinen staatlich geregel­ten Abschluss.

Um so wichtiger ist es, dass die in diesem Markt täti­gen Weit­er­bilden­den (Trainer/ Berater/Coaches) zur Trans­parenz im Markt und zum Schutz der Kun­den­in­ter­essen einen ethis­chen Kodex auf­stellen. Damit verpflicht­en sich die Weit­er­bilden­den, diese beruf­sständis­che Ethik zu beacht­en und sich im Kon­flik­t­fall der Beschw­erde­ord­nung des Forum Wer­te­ori­en­tierung in der Weit­er­bil­dung e.V. zu stellen.

Dieser Beruf­skodex bietet die Basis dafür, dass pro­fes­sionelle Weit­er­bildende ihre Arbeit in Übere­in­stim­mung mit beru­flichen Qual­itäts­stan­dards und in per­sön­lich­er Integrität ausüben.

Die beteiligten Weit­er­bil­dung­sor­gan­i­sa­tio­nen fördern auf diese Weise den offe­nen und ver­trauensvollen Umgang aller am Markt Beteiligten, schützen die Entwick­lung des Beruf­s­standes und weisen auf die Ver­ant­wor­tung und Verpflich­tung des Beruf­s­standes gegenüber der Gesellschaft hin.

Die Mit­glied­sor­gan­i­sa­tio­nen bestäti­gen die Anerken­nung des Beruf­skodex durch die Ver­gabe des Siegels des ‚Forum Wer­te­ori­en­tierung in der Weit­er­bil­dung e.V.’:

QUALITÄTTRANSPARENZINTEGRITÄT

Artikel 1           (Erk­lärung zum Menschenbild)

Die Weiterbildenden gehen in ihrer Tätigkeit von einem Menschenbild aus, das in der Werteordnung der Menschenrechte wurzelt.
Das heißt:
  • Die Weit­er­bilden­den beken­nen sich zu dem im Grundge­setz ver­ankertem Schutz der Men­schen­würde. Danach hat jed­er Men­sch eine eigene, unan­tast­bare Würde und unveräußer­liche Rechte, unab­hängig von seinen per­sön­lichen Fähigkeiten.
  • Die Weit­er­bilden­den begreifen den Men­schen als eine in sozialen Beziehun­gen lebende und auf deren lebens­di­en­liche Gestal­tung angewiesene
  • Jed­er Men­sch wird in sein­er unver­wech­sel­baren Per­sön­lichkeit und sozio- biographis­chen Ein­ma­ligkeit anerkan­nt und Das bein­hal­tet das Recht auf mündi­ge Selb­st­bes­tim­mung und die Möglichkeit, dieses jed­erzeit wahrzunehmen; die Rechte Ander­er bleiben davon unbeschadet.
  • Die Weit­er­bilden­den unter­stützen die Teil­nehmenden in der Wahrnehmung ihrer Eigen­ver­ant­wor­tung, sind sich aber des Span­nungs­feldes der Eigen­ver­ant­wor­tung der Teil­nehmenden und der Schutzpflicht des Weiterbildenden
  • Jed­er Men­sch ist es wert, in der Entwick­lung sein­er Poten­tiale gefördert zu werden
  • Die Weit­er­bilden­den betra­cht­en den Men­schen als ganzheitlich­es Wesen, das Kör­p­er, Geist und Seele inte­gri­ert und richt­en ihre Train­ingsmeth­o­d­en daran

 

Artikel 2           (Zum Selb­stver­ständ­nis der Weiterbildenden)

Die Weiterbildenden beteiligen sich an der Entwicklung der Gesellschaft und unserer Welt. Sie übernehmen dabei eine besondere Verantwortung.

 Das heißt:

  • Die Weit­er­bilden­den sind sich bewusst, dass sie auf die Mei­n­ungs­bil­dung und Per­sön­lichkeit­sen­twick­lung viel­er Men­schen Ein­fluss Sie regen im Rah­men ihrer beru­flichen Prax­is zum Über­denken von Hal­tun­gen und Stand­punk­ten an, ver­helfen zu anderen Sichtweisen und bewirken Verän­derun­gen im Verhalten.
  • Die Weit­er­bilden­den verpflicht­en sich, per­sön­liche Infor­ma­tio­nen, die sie im Rah­men ihrer Tätigkeit erhal­ten, ver­traulich zu
  • Die Weit­er­bilden­den nehmen gesellschaftliche Entwick­lun­gen wahr. Ihnen tra­gen sie Rech­nung, indem sie sich hin­sichtlich ihrer Fachken­nt­nisse und Meth­o­d­enkom­pe­tenz stets auf aktuellen Stand brin­gen und sich zum Gewährleis­ten best­möglich­er Stan­dards verpflicht­en. Sie sor­gen für die eigene Fort­bil­dung und Super­vi­sion und pfle­gen den Erfahrungsaus­tausch mit anderen
  • Die Weit­er­bilden­den sehen ihre Arbeit in größere Zusammenhänge

Durch ihre Tätigkeit ver­suchen sie zur Entwick­lung ein­er zukun­fts­fähi­gen Gesellschaft beizu­tra­gen. Dies kann z. B. beinhalten.…

  • zu lebenslangem Ler­nen und bewusster Lebens­führung anzure­gen sowie Prozesse zur per­sön­lichen und gesellschaftlichen Wer­te­ori­en­tierung zu unterstützen
  • Macht- und Ohn­machts­beziehun­gen zwis­chen Män­nern und Frauen, Kindern und Erwach­se­nen, Alten und Jun­gen zu bedenken und sich für die Rechte wirtschaftlich und sozial benachteiligter Men­schen einzusetzen,
  • bürg­er­schaftlich­es Engage­ment und Möglichkeit­en zur poli­tis­chen Bürg­er­beteili­gung zu fördern sowie für For­men frieden­sori­en­tiert­er Kon­flik­tregelun­gen einzutreten
  • kul­turelle Iden­titäts­bil­dung und zugle­ich Offen­heit für interkul­turelle Begeg­nun­gen zu fördern
  • für ein Wirtschaften einzutreten, das die natür­lichen Lebens­grund­la­gen dauer­haft sicherstellt

Artikel 3          (Zum Ver­hält­nis Weiterbildner –

Trainingsteilnehmer)

Die Weiterbildenden kommen ihrer besonderen persönlichen und sozialen Fürsorgepflicht gegenüber ihren Trainingsteilnehmenden nach.

Das heißt:

  • Die Weit­er­bilden­den wen­den Meth­o­d­en an, die dem in Artikel 1 aus­ge­führten Menschenbild
  • Die Weit­er­bilden­den gehören auch nicht Insti­tu­tio­nen oder Grup­pierun­gen an, deren Hal­tun­gen und Überzeu­gun­gen den Punk­ten des Artikels 1 wider­sprechen und arbeit­en auch nicht nach deren Meth­o­d­en, ins­beson­dere auch nicht nach den Meth­o­d­en von L. Ronald
  • Die Weit­er­bilden­den enthal­ten sich jed­er Form von Repres­sion gegenüber ihren Train­ing­steil­nehmenden. Sie begeg­nen ihnen mit Respekt, Achtung und Wertschätzung.

Artikel 4           (Zum Verhältnis Weiterbildungsanbieter – Nachfrager /Auftraggeber)

Die Weiterbildenden sehen sich gegenüber Nachfragenden ihrer Leistungs- angebote zu den Prinzipien der Wahrheit, Klarheit und Vertraulichkeit verpflichtet.

Das heißt:

  • Im Gespräch mit poten­ziellen Auf­traggeben­den liefern die Weit­er­bilden­den wahrheits- gemäße Infor­ma­tio­nen über ihr Unternehmen, ins­beson­dere über die Art der Arbeit, die das Unternehmen durch­führen kann und die bish­er für Kun­den tat­säch­lich erbracht wurde.
  • Die Weit­er­bilden­den wer­den ihre Train­ings- und Entwick­lungsak­tiv­itäten stets zutr­e­f­fend Dazu gehört, die eigene Meth­o­d­enkom­pe­tenz offen zule­gen und

die im Train­ing oder im Entwick­lung­sprozess tat­säch­lich einge­set­zten Meth­o­d­en anzugeben.

  • Die Weit­er­bilden­den wis­sen in selb­stkri­tis­ch­er Ein­schätzung um die Gren­zen der eige­nen Kom­pe­ten­zen und bieten daher keine Dien­ste an, die über ihre beru­flichen Fähigkeiten/Kompetenzen Im Gespräch mit dem Auf­traggeben­den wer­den dessen spez­i­fis­che Erwartun­gen abgek­lärt und sorgfältig hin­sichtlich des Nutzens für das auf­traggebende Sys­tem geprüft.

Artikel 5          (Zum Ver­hält­nis der Weiterbildenden

untereinander)

Das Verhältnis der Weiterbildenden untereinander soll gekennzeichnet sein von Respekt und Kollegialität, von Fairness und Kooperationsbereitschaft.

Das heißt:

  • Die Weit­er­bilden­den brin­gen ihren Kol­le­gen und Kol­legin­nen Respekt, Achtung und Wertschätzung Kri­tik an der Beruf­sausübung von Kol­le­gen wird sach­lich- kon­struk­tiv und fair angebracht.
  • Im Leis­tungswet­tbe­werb wer­den die kaufmän­nis­chen Sitten
  • Wird ein Kol­lege / eine Kol­le­gin als angestellte oder freie Mitar­bei­t­ende beschäftigt, so wird ihm/ihr eine dem Beruf­s­stand angemessene Gegenleistung
  • Mit Ange­höri­gen ander­er Berufe wird eine loyale und hil­fs­bere­ite Zusam­me­nar­beit gepflegt.

Artikel 6           (Zum Verhältnis Weiterbildner und Berufsstand)

Die Weiterbildenden wahren und fördern durch ihr Auftreten und ihre Arbeitsweisen das Ansehen des Berufsstandes. 

Das heißt:

  • Die Weit­er­bilden­den respek­tieren die Rechte der­jeni­gen Organ­i­sa­tion, deren Mit­glied sie sind und set­zen sich für deren guten Ruf
  • Sie beacht­en sorgfältig die sozialen Regeln und ethis­chen Grund­la­gen der Gemein­schaft, in der sie
  • Sie ver­mei­den irreführende Angaben über eigene beru­fliche Qual­i­fika­tio­nen und Absicht­en sowie über Verbindun­gen und Zuge­hörigkeit­en zu
  • Die Weit­er­bilden­den anerken­nen die beruf­sständisch organ­isierten Kon­flikt- lösungsver­fahren. (s. Präambel)

Der Berufskodex wurde erarbeitet vom Arbeitskreis

Ethik in der Weit­er­bil­dung’ mit fach­lich­er Beratung von:

RA Matthias Lin­dow, Telekan­zlei Lin­dow & Part­ner, Ham­burg Dr. Jür­gen Keltsch, Bay­erisches Staatsmin­is­teri­um des Inneren

Mitgliedsverbände/-organisationen im

Forum Wer­te­ori­en­tierung in der Weit­er­bil­dung e.V.

BDVT           Der Berufsver­band der Train­er, Berater und Coach­es e.V. BDY                   Berufsver­band der Yogalehren­den in Deutsch­land e.V. BVd‑A                   Bun­desver­band der Audi­toren e.V.

BVf­si            Berufsver­band Farbe Stil Image e.V. BSF                   Bun­desver­band Strate­gieFo­rum e.V.

DCV             Deutsch­er Coach­ing Ver­band e.V.

DFC             Deutsch­er Fachver­band Coach­ing DCG   Deutsche Coach­ing Gesellschaft e.V.

DGAK           Deutsche Gesellschaft für Ange­wandte Kine­si­olo­gie e.V. DGfS                   Deutsche Gesellschaft für Sys­temauf­stel­lun­gen e.V.

DGSL            Deutsche Gesellschaft für Sug­gestopädis­ches Lehren und Ler­nen e.V. dvct                   Deutsch­er Ver­band für Coach­ing und Train­ing e.V.

DVH             Deutsch­er Ver­band für Hyp­nose e.V.

DVNLP          Deutsch­er Ver­band für Neu­ro-Lin­guis­tis­ches Pro­gram­mieren e.V. Didac­ta                   Didac­ta e.V. Ver­band der Bildungswirtschaft

GABAL          Gesellschaft zur Förderung Ange­wandter Betrieb­swirtschaft und Aktivieren­der Lehr- und Lern­meth­o­d­en in Hochschule und Prax­is e.V.

GFK             Fachver­band Gewalt­freie Kom­mu­nika­tion e.V. NKF                   Neu­roKom­pe­ten­z­Fo­rum e.V.

T.O.C.          Berufsver­band Train­ing Organ­i­sa­tions­ber­atung Coach­ing e.V. Train­ertr­e­f­fen Deutschland

Stand Okto­ber 2018 Redak­tion: Annette Eich